Seit Monaten erleben wir eine steigende Welle von Angriffen auf
das Streikrecht. Während von Unternehmer-Verbänden mit Hinweis auf
die "internationale Wettbewerbsfähigkeit" die Notwendigkeit von
Einschränkungen des Streikrechts behauptet wird, versuchen einzelne
Unternehmen, solche Einschränkungen schon in die Praxis umzusetzen,
gipfelnd in der Strategie der DB AG, mit flächendeckenden Anträgen
auf Erlass von Einstweiligen Verfügungen Streiks der Lokomotivführer zu
unterbinden. Die Streiks um einen Tarifsozialplan bei Giesecke & Devrient
und der Telekom, die Diskussion über zusätzliche Arbeitskampfformen und
die aktuellen Gerichtsentscheidungen zu den Streiks bei der Bahn sind
Ausgangspunkte für diesen Beitrag. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit
sollen einzelne rechtspolitische Aspekte erörtert werden, die vor
allem für die Kampfkraft der Gewerkschaften und Betriebsräte von großer
Bedeutung sind.
Die Autoren: Rüdiger Helm (Rechtsanwalt) und Eckart Stevens-Bartol
(Richter am bayerischen Landessozialgericht)
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