Ein Beitrag zur aktuellen Debatte über Rassismus und über die Streichung von „Rasse“ aus dem Grundgesetz.

Nach dem brutalen Mord des Afroamerikaners George Floyd durch Polizeikräfte in den USA und die darauf folgenden weltweiten Massenproteste ist auch in Deutschland eine neue Debatte über Rassismus und rassistische Polizeigewalt entbrannt. Die großen Demonstrationen der antirassistischen Bewegung haben es auf die Titelseiten, in Leitartikel und Kommentare aller Medien geschafft.

Jetzt, nach Jahren des Schweigens, wird endlich auch die Kritik am Begriff „Rasse“ im Grundgesetz vom politischen Establishment ernst genommen. Dort steht in Artikel 3:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Heribert Prantl schrieb kürzlich in der Süddeutschen Zeitung: Im Grundgesetz steht zentral das Wort Rasse … Das Wort ist rassistisch“. Jetzt fordern auch die Grünen die Streichung des Begriffs „Rasse“ und schlagen folgende Formulierung vor: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder rassistisch benachteiligt oder bevorzugt werden.“ SPD und FDP unterstützen die Änderung des Grundgesetzes. Auf Skepsis oder gar Ablehnung stößt dagegen die Forderung bei der CDU und CSU. Für die AfD ist die Grundgesetzänderung „absolut abwegig“, „Wenn es Rassen gibt“, dann sei die jetzige Formulierung „zurecht gewählt“.

Die Kritik an der Grundgesetz-Formulierung ist nicht neu. Bereits 2010 forderte die Bundestagsfraktion Die LINKE in einem Antrag, den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz zu streichen und durch die Formulierung, „ethnische, soziale und territoriale Herkunft“ zu ersetzen. Außerdem sollte „Rasse“ keine Aufnahme mehr in internationale Dokumente finden. Der Antrag wurde damals von allen anderen Parteien im Bundestag abgelehnt. CDU/CSU und FDP waren aus prinzipiellen Gründen dagegen, während SPD und Grüne die Intention des Antrags begrüßten, jedoch die vorgeschlagene Neuformulierung der Linken ablehnten. 

Ebenfalls im Jahr 2010 empfahl das Deutsche Institut für Menschenrechte folgende Änderung des Grundgesetzartikels:

Niemand darf rassistisch wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Ob es sinnvoll ist, den Begriff „rassistisch“ in einen Gesetzestext einzuführen, ist allerdings fraglich, weil es dafür bisher keine rechtsgültige Interpretation gibt. Wer kennt nicht die weit verbreitete Argumentation: „Ich bin kein Rassist, ich habe nichts gegen Ausländer, aber …“. 

Die Streichung des längst wissenschaftlich widerlegten „Rasse“-Begriffs ist nicht nur eine Formalie. Der Begriff suggeriert unmissverständlich, dass es unterschiedliche Menschenrassen gäbe, denen unveränderliche höher- oder minderwertige Eigenschaften zugeschrieben werden. Er bestätigt damit jene, die heute noch zu den Anhängern der Ideologie des Hitlerfaschismus oder anderer biologistischer Rassentheorien gehören. Die Opfer, die nach dem Wortlaut des Grundgesetzes wegen ihrer „Rasse“ benachteiligt werden, wären quasi gezwungen, im Falle ihrer Diskriminierung, diese Terminologie zu übernehmen und sich selbst einer bestimmten „Rasse“ zuzuordnen. Dass in internationalen Dokumenten der Begriff „Rasse“ verwendet wird, heißt keinesfalls, dass dieser diskriminierende Begriff auch in der deutschen Gesetzgebung verwendet werden muss.

Der Artikel 3 des Grundgesetzes benennt eigentlich bereits fast alle Gruppen, die rassistisch diskriminiert und ausgegrenzt werden, wobei „Heimat“ zusätzlich zur „Herkunft“ gestrichen werden müsste, weil auch viele Menschen anderer Herkunft, die inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, Deutschland als ihre Heimat betrachten, aber trotzdem von rassistischer Diskriminierung betroffen sind.

Zwei Personengruppen aber fehlen im Grundgesetz: Menschen mit anderer sexueller Orientierung und Menschen anderer Hautfarbe, die unabhängig von Sprache, Herkunft, von religiösen oder politischen Anschauungen ebenfalls von Ausgrenzung betroffen sind. Artikel 3, Abs. 3 des Grundgesetzes könnte deshalb lauten:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes oder seiner sexuellen Orientierung, seiner Abstammung oder Hautfarbe, seiner Sprache und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Die längst überfällige Grundgesetzänderung hat natürlich keinerlei unmittelbare Folgen. Sie wird weder den alltäglichen Rassismus in großen Teilen der Bevölkerung, weder die Beseitigung des mörderischen Rassismus der Nazis, noch die des institutionellen, strukturellen und staatlichen Rassismus automatisch beseitigen. Dazu braucht es ein starke antirassistische Bewegung.

Was ist Rassismus, wem nützt er und wozu dient er?

Wenn wir von Rassismus sprechen geht nicht nur um „Black Lives Matter“, es geht ebenso um den antisemitischen, antimuslimischen, antiziganistischen, den antislawischen und den völkischen Rassismus. Und es geht um den Rassismus, der eine eigene nationale Identität in Abgrenzung zu „den Anderen“ konstruiert, einen „Rassismus ohne Rassen“ (Étienne Balibar), der statt biologischer Unterschiede die Unaufhebbarkeit und Unüberwindbarkeit kultureller Differenzen behauptet.

Eine treffende Definition wäre:

Rassismus ist die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede bestimmter Menschengruppen zum Nutzen der herrschenden Machteliten, zur Aufrechterhaltung vermeintlicher individueller und gesellschaftlicher Privilegien, mit der die Abwertung, die Diskriminierung, die Aggressionen und die Benachteiligungen dieser Menschen gerechtfertigt und praktiziert werden.

Diese Definition entspricht – etwas konkretisiert – der des tunesisch-französischen Soziologen Albert Memmi, die er bereits vor mehr als dreißig Jahren formuliert hat[1].

Rassismus liegt weder in der Natur des Menschen, noch ist er eine natürliche Reaktion der Menschen auf politische oder soziale Krisen. Rassismus ist eine von den reaktionären Kräften konstruierte Ideologie im Dienst wirtschaftlicher Interessen, eine Herrschaftsideologie, die Ungleichbehandlungen rechtfertigt und dazu dient, die unterdrückten und ausgebeuteten Klassen zu spalten. Sie trifft dann auf fruchtbaren Boden, wenn zum System der Ausbeutung und Deklassierung keine politischen Alternativen gesehen werden und keine Erfahrungen von Solidarität gemacht wurden.

Anstelle des biologistisch begründeten Rassismus dominiert heute in den reichen kapitalistischen Staaten der Nützlichkeitsrassismus, der aufgrund der immer größer werdenden Kluft zwischen Armut und Reichtum von vielen Menschen akzeptiert wird.

Diese nationalistisch, rassistische Konstruktion richtet sich insbesondere gegen Geflüchtete, die man in Lager sperrt, gegen die Schutz suchenden Menschen, die vor den Kriegen, der Armut und dem Elend in ihren Heimatländern fliehen.

Bereits 1987 rückten CDU und CSU den Zuzug von Asylbewerbern ins Zentrum des damaligen Bundestagswahlkampfes. 1991 wurde die Parole der rechtsradikalen Republikaner „Das Boot ist voll“ von der Springerpresse bis zum Spiegel und der FAZ millionenfach verbreitet, von Politikern übernommen und salonfähig gemacht. Die Schlagwörter von der „Asylantenflut“ und den „Scheinasylanten“, die von Politikern und Medien verbreitet wurden, befeuerten die Brandanschläge und pogromartige Ausschreitungen gegen Flüchtlinge und Migranten in Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen. Danach wurden die rassistischen Gewalttaten von den etablierten Parteien dafür genutzt, Asylsuchenden den Weg nach Deutschland zu versperren. Gemeinsam beschlossen CDU/CSU, SPD und FDP im Jahr 1993 die Änderung des Artikel 16, GG und damit die faktische Abschaffung des Asylrechts.

In der Zuwanderungsdebatte vor zehn Jahren erklärte Bayerns Innenminister Beckstein, es seien „in den vergangenen Jahren zu viele Menschen gekommen, die unsere Volkswirtschaft belasten“, Deutschland müsse umsteuern, „damit weniger kommen, die uns ausnützen, und mehr, die uns nützen“.

Heute sind die Außengrenzen der EU für Schutzsuchende geschlossen. Man lässt sie in Mittelmeer ertrinken. Die unmissverständliche Botschaft an den Grenzen zur Festung Europa lautet: „Euer Leben zählt nicht“.

Der Kampf gegen Rassismus bleibt eine Daueraufgabe aller fortschrittlichen und linken Kräfte und muss verbunden werden mit dem Kampf gegen diejenigen, die Rassismus als Instrument zur Absicherung ihrer Herrschaft brauchen. Unverzichtbar im Kampf gegen Rassismus ist gleichzeitig der Kampf um weltweite soziale Gerechtigkeit, um gleiche Rechte für Alle und für internationale Solidarität aller Ausgebeuteten und Unterdrückten.


[1] Albert Memmi (1987, 1999): Racism, S. 100: „Racism is a generalizing definition and valuation of differences, whether real or imaginary, to the advantage of the one defining and deploying them [accusateur], and to the detriment of the one subjected to that act of definition [victime], whose purpose is to justify (social or physical) hostility and assault [agression].“, auf Deutsch: „Rassismus ist die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggressionen gerechtfertigt werden sollen.”