Die Europäische Kommission will trotz einer fehlenden Mehrheit der EU-Mitgliedsländer und des Widerstands von Umweltorganisationen die Zulassung des Umweltgifts Glyphosat um 10 Jahre verlängern

 

Die derzeitige Genehmigung für den Einsatz des Umweltgiftes Glyphosat läuft am 15. Dezember aus. Ursprünglich lief die Zulassung des Herbizids in der EU bereits Mitte Dezember 2022 aus, wurde aber vorübergehend um ein Jahr verlängert, um weitere Informationen von der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abzuwarten.

Im Dezember 2019 wurde von der Glyphosate Renewal Group, einem Konsortium von acht Glyphosatherstellern unter der Leitung von Bayer, ein Dossier eingereicht, in dem eine erneute Zulassung des Pestizids gefordert wird.

Eine Untersuchung der 53 Studien, die von den Glyphosatherstellern im Rahmen des vorherigen Glyphosat-Zulassungsverfahrens vorgelegt wurden, kam zu dem Ergebnis, dass nur zwei als wissenschaftlich "zuverlässig" eingestuft werden können, wenn man die geltenden OECD-Leitlinien zugrunde legt. Von den Studien waren 34 "nicht zuverlässig" und 17 nur "teilweise zuverlässig". [1]

Für das laufende Zulassungsverfahren wurden 38 der gleichen Genotoxizitätsstudien von der Industrie bei den EU-Behörden erneut eingereicht.

Doch die mangelnde wissenschaftliche Qualität der Studien ficht die EU-Kommission nicht an.

Die EU wird das umstrittene Pestizid Glyphosat noch mindestens 10 Jahre lang verwenden können. Diese Entscheidung hat die Europäische Kommission angesichts der tiefen Spaltung der EU-27 heute angekündigt, die sich weder auf ein Verbot noch auf eine Verlängerung des Einsatzes des Mittels geeinigt haben.

EU-Kommission im Alleingang

In Ermangelung einer qualifizierten Mehrheit – für einen Beschluss ist die Unterstützung von 55% der Mitgliedstaaten, die 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren, erforderlich - kann die EU-Kommission im Alleingang eine Entscheidung treffen: Die Genehmigung zur Verwendung des Giftes wird mit einigen Einschränkungen und Bedingungen um 10 Jahre verlängert, und zwar auf der Grundlage von Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Eine neue Untersuchung dieser Behörde sieht keine "inakzeptablen Gefahren", räumt aber ein, dass es "einige Datenlücken" in mehreren Bereichen gebe. Zu den Aspekten, die nicht abschließend geklärt wurden, gehören laut EFSA etwa ernährungsbedingte Risiken für Verbraucher und die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen. Auch mit Blick auf den Artenschutz ließen die verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu.

Glyphosat, das von Monsanto entwickelt wurde und nach der Übernahme des US-Konzerns für die Rekordsumme von 60 Milliarden Euro heute zum Chemieriesen Bayer gehört, ist das weltweit am häufigsten verwendete Herbizid, das vor allem zur Unkrautbekämpfung eingesetzt wird, und hat wegen seiner schädlichen Auswirkungen Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich gezogen.

Warnungen vor dem Umweltgift

Der Entscheidung vorausgegangen war eine monatelange hitzige Debatte über die Auswirkungen des in Europa am häufigsten verwendeten Herbizids auf die Gesundheit und die Umwelt, insbesondere über die Frage, ob Glyphosat als krebserregend - d. h. als Auslöser von Krebs beim Menschen - angesehen werden kann.

Die Umweltorganisation BUND weist darauf hin, dass Glyphosat massives Artensterben verursacht. Zusätzlich zu den Umweltschäden gilt Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend und neurotoxisch beim Menschen. Eine neue Langzeitstudie zeigt sogar einen Zusammenhang zwischen Glyphosat und der Entstehung von Leukämie auf. Die Fälle von Leukämie traten auch bei Dosierungen auf, die EU-Behörden als "sicher" eingestuft haben, warnt die Organisation.

Umweltorganisationen mobilisierten EU-weit für ein Glyphosatverbot. Insgesamt 196 Umweltorganisationen schrieben einen Brief an die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, indem sie die Rücknahme der jahrzehntelangen Verlängerung der Zulassung von Glyphosat mit der Begründung fordern, dass es "ein hohes Risiko für die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme" darstellt.

"Es sollte nicht vergessen werden, dass die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO Glyphosat mit der Entstehung bestimmter Tumore in Verbindung gebracht hat. Es ist schwer zu verstehen, dass jetzt vorgeschlagen wird, seine Verwendung für 10 Jahre zu verlängern, während sie beim letzten Mal, im Jahr 2017, nur für 5 Jahre verlängert wurde, und nicht für 15 Jahre, wie ursprünglich beabsichtigt, gerade wegen der zunehmenden wissenschaftlichen Beweise über die Schäden, die es verursacht", sagte Carlos de Prada, Direktor der Initiative Toxic-Free Home, in einer Erklärung.

Allen Bedenken zum Trotz schlug die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten vor, die Genehmigung für den Einsatz von Glyphosat um 10 Jahre zu verlängern, und stützte sich dabei auf den EFSA-Bericht, der seine Verwendung befürwortete.

"die Verwendung von Glyphosat für einen Zeitraum von zehn Jahren unter bestimmten neuen Bedingungen und Einschränkungen verlängern"

Da es im Oktober für die Verlängerung unter den EU-Ländern keine Mehrheit gab, wurde der Kommissionsvorschlag an einen Berufungsausschuss verwiesen. Doch auch im Berufungsausschuss gab es heute weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen den Vorschlag - 17 Mitgliedsländer mit einem Anteil von 41,71% an der EU-Bevölkerung haben für den Vorschlag der EU-Kommission gestimmt; drei mit einem Bevölkerungsanteil von 3,01% dagegen; sieben mit einem Bevölkerungsanteil von 55,28% haben sich enthalten –, so dass die EU-Kommission im Alleingang entscheiden kann.

"Auf der Grundlage der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) durchgeführten gründlichen Sicherheitsbewertungen wird die Kommission nun gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten die Verwendung von Glyphosat für einen Zeitraum von zehn Jahren unter bestimmten neuen Bedingungen und Einschränkungen verlängern", heißt es in der Erklärung der Kommission.

Zu den Beschränkungen, die in der neuen Zulassung umgesetzt werden sollen, gehören ein Verbot der Verwendung als Trocknungsmittel vor der Ernte und die Notwendigkeit, bestimmte Maßnahmen zum Schutz von nicht zur Zielgruppe gehörenden Organismen vor dem Herbizid zu ergreifen. Pro Hektar und Jahr ist für die landwirtschaftliche Nutzung eine Höchstmenge von 1,44 Kilogramm zugelassen. Durch die Einrichtung von Pufferzonen von fünf bis zehn Metern und die Verwendung von Geräten, die die Verwehung des Stoffes durch den Wind verhindern, sollen die Risiken beim Sprühen des Giftes vermindert werden. Die Mitgliedsstaaten sollen zudem die Menge und die Häufigkeit für den Einsatz des Mittels beschränken können.

"trägt nicht dazu bei, das Vertrauen in die Europäischen Institutionen zu stärken"

"Dass die EU-Kommission trotz mangelnder Unterstützung durch die Mitgliedstaaten und trotz der erdrückenden Beweislast für die Gefahren durch Glyphosat das Pflanzengift im Alleingang für weitere 10 Jahre genehmigen will, trägt nicht dazu bei, das Vertrauen in die Europäischen Institutionen zu stärken. Besonders brisant ist, dass erst vor wenigen Tage besorgniserregende Daten aus der ersten unabhängigen tierexperimentellen Krebsstudie mit Glyphosat vorgestellt wurden und die Kommission nicht einmal deren Prüfung durch die Behörden abgewartet hat”, erklärt Helmut Burtscher-Schaden, Biochemiker bei der Umweltorganisation GLOBAL 2000.

Erwartungsgemäß begrüßte der Chemiemulti Bayer in einer ersten Stellungnahme die Entscheidung der EU-Kommission. "Diese erneute Genehmigung ermöglicht es uns, Landwirten in der gesamten Europäischen Union weiterhin eine wichtige Technologie für die integrierte Unkrautbekämpfung zur Verfügung stellen zu können", heißt es von Seiten des Konzerns. Die Lobbyarbeit, die die Glyphosathersteller im Laufe des Abstimmungsprozesses massiv intensivierten hat sich ausgezahlt.

Deutschland enthält sich

Obwohl die Ampelkoalition in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt hat, Glyphosat in Deutschland bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen, hat sich Deutschland bei der Abstimmung enthalten.

Man wolle nun “sehr genau prüfen, was aus der Entscheidung der Kommission folgt und welche nationalen Handlungsmöglichkeiten wir haben, um den Koalitionsvertrag so weit wie möglich umzusetzen”, erklärte Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne).

Aktuell ist bereits ein Anwendungsverbot für Glyphosat ab Ende des Jahres in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verankert. Ob dieses bestehen bleibt, lies Cem Özdemir zunächst offen.

FDP und Union fordern, das Anwendungsverbot nun zu revidieren.

Özdemir müsse “der Ankündigung der EU-Kommission umgehend Rechnung tragen und das Anwendungsverbot für Glyphosat außer Kraft setzen”, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Steffen Bilger.

Auch die FDP-Agrarpolitikerin Carina Konrad begrüßte die Entscheidung der EU-Kommission als “erforderlich für die rechtliche Sicherheit unserer europäischen Landwirte und schafft Planbarkeit.” Auch Konrad forderte Özdemir auf, “die nationale Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung anzupassen und die Zulassungsverlängerung von Glyphosat in Deutschland rechtssicher und praktikabel für die Landwirte umzusetzen.” 

 

Fußnoten

[1] Glyphosate EFSA studies SK & AN, Evaluation of the scientific quality of studies concerning genotoxic properties of glyphosate
https://s3.amazonaws.com/s3.sumofus.org/images/Evaluation_scientific_quality_studies_genotoxic_glyphosate.pdf

 

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