Seit die Trump-Administration Anfang Mai 2018 den im Sommer 2015 zwischen Iran und den fünf UN-Vetomächten (USA, Russland, China, Großbritannien, Frankreich) sowie Deutschland vereinbarten Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA), das so genannte Atom-Abkommen, aufgekündigt hat, steuert das ohnehin seit Jahrzehnten angespannte US-Verhältnis zu Iran auf eine neue Eskalationsstufe zu. Entgegen allen bisherigen Beteuerungen von Trump, keine militärische Auseinandersetzung zu wollen, wächst angesichts des gegenwärtig äußerst riskanten Spiels mit dem Feuer die Gefahr eines Waffengangs bedrohlich an. Nicht umsonst warnt US-Senator Bernie Sanders mit aller Dringlichkeit vor einem möglichen Krieg gegen Iran. Dessen Wirkungen wären um noch ein Vielfaches verheerender als die des 2003er US-Krieges gegen Irak.

Anscheinend soll nun unter Trump Iran endlich mit aller Macht in die Botmäßigkeit der USA gezwungen werden.

Immer rigiderer Sanktionsmechanismus bei gleichzeitigem gefährlichem Säbelrasseln

Dass im Zuge des Zustandekommens von JCPOA die im Verlaufe der 2000er Jahre qua Sicherheitsrat verhängten Sanktionen[1] gegen Iran ab Januar 2016 aufgehoben wurden, war Trump von Anfang an ein Dorn im Auge. Wie er überhaupt dieses per UN-Sicherheitsratsresolution 2231 (2015) zum völkerrechtlichen Grundsatz erhobene Abkommen als einen der miesesten je ausgehandelten Deals betrachtet, dieses sicherlich schon allein deshalb, weil es von Obama mitgetragen worden ist.

Wie Trump und die Neokonservativen in den USA haben sich aber insbesondere auch Israel und Saudi-Arabien im Konzert mit anderen sunnitisch-arabischen Golfstaaten von Anfang an gegen JCPOA aufgelehnt und es bis kurz vor dessen Zustandekommen zu verhindern versucht. Kein Wunder, dass sie nun auch zu den ambitioniertesten Unterstützern des harten Anti-Iran-Kurses der Trump-Administration gehören. Obwohl die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) in ihren zahlreichen Prüfberichten Teheran stets erneut die Einhaltung aller im Zusammenhang mit dem Atom-Abkommen erteilten Auflagen bescheinigt hat, wird von Netanjahu – wie von Trump – einfach das Gegenteil behauptet.

Mehr noch, europäische und andere Regierungen werden gedrängt, sich der JCPOA-Gegnerschaft anzuschließen und Iran weltweit zu isolieren.
Aus Sicht Saudi-Arabiens würde eine entschlossene Strafaktion vonnöten sein, damit Iran nicht nur jegliche nukleare Ambitionen begräbt, sondern für alle Welt sichtbar auch über keinerlei Mittel zur Unterstützung seiner terroristischen Netzwerke in der Region mehr verfügen könnte. Dies mutet jedoch umso grotesker an angesichts dessen eigenen Verhaltens, welches von der Unterstützung für salafistische Jihadisten im Krieg auf syrischem Boden bis zum selbst seit 2015 geführten und die Zivilbevölkerung äußerst belastenden Krieg in Jemen reicht – ganz zu schweigen von der Khashoggi-Affäre.

Der von Trump vollzogenen Ausstieg aus JCPOA ging einher mit seiner Ankündigung, jene Sanktionen, die nach dem erfolgreichen Abschluss des Atom-Abkommens Anfang 2016 zunächst wieder suspendiert worden waren, und sie ab August 2018 in zwei Stufen wieder in Kraft zu setzen. Von ihnen betroffen sind: der Handel der iranischen Regierung mit US-Dollar; der Handel mit Gold und anderen Edelmetallen; der Import von Aluminium, Stahl und anderen in der Industrie verarbeiteten Metallen sowie Kohle und Graphit einschließlich dort verwendeter Software; Geschäfte mit der iranischen Automobilindustrie; Transaktionen mit iranischer Währung und Staatsanleihen; der Handel mit Teppichen und Lebensmitteln ebenso wie die Zulieferung von Ersatzteilen für Passagierflugzeuge. Die seit November 2018 geltende und zusätzlich verschärfte zweite Stufe betrifft: die Häfen, den Schiffbau und die Reedereien; die gesamte Öl-, Gas- und petrochemische Industrie sowie den übrigen Energiesektor; sämtliche Finanztransaktionen mit der iranischen Zentralbank (CBI) wie mit weiteren iranischen Banken sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Iran-Geschäft. Die noch bis Mai 2019 bestehenden Ausnahmeregelungen bezüglich iranischer Ölexporte nach Italien, Griechenland, Türkei, China, Indien, Japan, Südkorea und Taiwan sind inzwischen hinfällig.

Mit der Verhängung dieses Sanktionsregimes sind gleichfalls die so genannten extraterritorialen, oder auch sekundären, Sanktionen wieder in Kraft gesetzt. Das heißt, jene, die sich gegen Nicht US-Unternehmen, -Institutionen oder –Personen richten, denen im Falle eines Verstoßes gegen die US-Sanktionsbestimmungen empfindliche Strafen drohen – darunter der Verlust des Zugangs zum US-Markt oder Ausschluss aus dem Dollar-basierten Finanzsystem. Darauf bezog sich offensichtlich US-Botschafter Richard Grenell in Deutschland, als er geradezu in Besatzermanier von deutschen Unternehmen ein konformes Verhalten eingefordert hat. Völkerrecht oder internationale Abkommen, wie das Zoll- und Handelsabkommen GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) oder die daraus erwachsene Welthandelsorganisation (WTO) sind für die Trump-Administration offenkundig irrelevant.

Kriegsmaschinerie

Mit alledem soll erklärtermaßen erreicht werden, dass Teheran einem umfassenden Waffenkontrollmechanismus zustimmt, die Unterstützung für die Machthaber in Damaskus komplett einstellt und die Kooperation mit Gruppierungen, wie Hisbollah in Libanon, Hamas im Gaza-Streifen oder Huthi in Jemen sofort beendet und sich zum Abschluss eines neuen, an US-Vorgaben ausgerichteten Vertrages bereit zeigt.

Allein ihr rigider Sanktionsmechanismus als Druckmittel gegen die Mullahs ist der Trump-Administration offenkundig nicht genug. Zusätzlich bringt sie nun noch eine massierte Kriegsmaschinerie in Stellung, selbst auf die Gefahr hin des Ausbruchs eines weiteren Golfkrieges. Vor die iranische Küste im Persischen Golf wurden der berüchtigte Flugzeugträger „Abraham Lincoln“, B-52 Bomberstaffeln, Patriot-Flugabwehrsysteme und Amphibienfahrzeuge sowie Truppen in einer Stärke von 1.500 Mann beordert, die sogar auf bis zu 120.000 Mann aufgestockt werden sollen. In bewusst provokanter Weise war von ihr zuvor schon die Einstufung der als Bestandteil der Armee der Islamischen Republik fungierenden iranischen Revolutionsgarden als Terrorgruppierung erfolgt. Unter Umgehung des Kongresses hat sie zudem noch einen Rüstungsliefervertrag mit Saudi-Arabien mit einem Volumen von acht Mrd. USD genehmigt. Und dies alles begründet mit der Verteidigung so genannter eigener Sicherheitsinteressen, wie jener der strategischen Verbündeten Israel und Saudi-Arabien.

Als einer der Drahtzieher und größten Scharfmacher tut sich dabei Trumps nationaler Sicherheitsberater John Bolton hervor, der als eingefleischter Neokonservativer[2] schon den völkerrechtswidrigen Irakkrieg 2003 und dessen nachhaltig zerstörerische Folgewirkungen mitzuverantworten hat; er, der den Iran schon immer bombardieren lassen wollte und ganz unverhohlen auf einen Regime-Change in Teheran hinwirkt. Bolton setzt dabei zugleich darauf, dass die sich zwangsläufig unter den knechtenden Sanktionsbedingungen sichtlich verschlechternde ökonomische Lage im Land zu einer solchen Protestwelle führt, die sich dann von außen in Richtung eines Machtwechsels in Teheran kanalisieren ließe. Für eben jenen Regime-Change, den das US-amerikanische Establishment genau genommen schon seit dem Machtantritt der Mullahs 1979 anstrebt.

Wenn auch teilweise unterschiedlich definiert, so hat im Prinzip bislang schon jede bisherige Administration in Washington gegenüber Iran zu Sanktionen als einem Vorherrschaftsmittel gegriffen. Der unter Clinton 1996 verabschiedete Iran Sanctions Act wurde mit dem iranischen Atomprogramm begründet und fand dann unter Bush jr. 2006 auf US-Betreiben Eingang in die einschlägigen Iran sanktionierenden UN-Sicherheitsratsresolutionen[3]. Dieser ist nach wie vor in Kraft und 2016, zwar nicht von Obama, aber vom US-Kongress bestätigt worden. Gemäß dem unter Obama verabschiedeten Comprehensive Iran Sanctions, Accountability, and Divestment Act of 2010 werden Ländern, Unternehmen oder Personen, die Erdölgeschäfte mit Iran tätigen, sowie Banken, die die entsprechenden Finanztransaktionen abwickeln, mit dem Ausschluss aus dem amerikanischen Finanzsystem bestraft.

Sanktionsregularien, auf die Trump zurückgreift und die er partiell nun noch weiter verschärft. So hatte er bereits vor seinem Amtsantritt nicht nur die Verlängerung bestehender Sanktionen, sondern auch die Prüfung möglicher neuer Strafmaßnahmen gegen Iran angekündigt. Im Oktober 2017 hatte er seine Zustimmung zur intern festgelegten „Zertifizierung“ der Vertragstreue Irans verweigert und nachdrücklich eine Neuverhandlung von JCPOA gefordert. Die Begründung dafür zielte nunmehr auf die von Iran betriebenen ballistischen Raketenprogramm sowie der dortigen Menschenrechtslage.

Trump geht es bei seinem rigiden Vorgehen gegen Iran offensichtlich nicht allein um dessen Schwächung, sondern im Hintergrund auch um ein Agieren gegen China als stärkster globaler US-Rivale. Immerhin besteht zwischen China und Iran im Rahmen des Seidenstraßenprojekts seit 2016 eine umfassende strategische Partnerschaft.

Ambivalenz der EU-JCPOA-Mitunterzeichner

Einerseits ist durchaus ermutigend, dass die restlichen Mitunterzeichner des Atom-Abkommens, vor allem auch Deutschland, Frankreich und Großbritannien, in wiederholten gemeinsamen Erklärungen ihr eindeutiges Bekenntnis zu JCPOA bekundet haben. Erst jüngst haben Merkel und Macron in einem Telefonat mit Putin ihr Festhalten daran bekundet, es als einen Schlüsselfaktor bei der Aufrechterhaltung der internationalen Stabilität und Sicherheit bezeichnet, und sich zur gedeihlichen Kooperation in Handel und Wirtschaft mit Iran bereit erklärt. Auch kommen für sie die „extraterritorialen“ US-Sanktionen einer Verletzung der UN-Sicherheitsratsresolution 2231 gleich und sie erklären ihren Willen, europäische Firmen vor den Wirkungen der US-Sanktionen beschützen zu wollen. Im Unterschied zu vorangegangenen US-Sanktionen – was durchaus ein Novum ist – wird also der von Trump revitalisierte Sanktionsmechanismus westlicherseits nicht mehr unisono mitgetragen.

Andererseits aber lassen es die EU-JCPOA-Mitunterzeichner dann doch wieder an der notwendigen Entschlossenheit missen, sich dem Trumpschen Vorgehen wirksam entgegenzustellen. Auch kann nicht übersehen werden, dass sich gleichfalls die EU nach wie vor an Sanktionen gegen Iran beteiligt. Ausgenommen sind dabei eben jene, sich auf die Urananreicherung beziehenden ökonomischen und finanziellen Sanktionen, die per Verfügung des EU-Rates vom 16. Januar 2016 aufgehoben worden sind. Weiterhin in Kraft befindet sich beispielsweise die 2011 erlassene Verordnung zur Ahndung von Menschenrechtsverstößen, die erst Anfang April 2019 vom EU-Rat um ein weiteres Jahr verlängert worden ist. Darin enthalten sind das Einfrieren von Vermögenswerten sowie Visaverbote für Personen und Einrichtungen, denen ernste Verstöße gegen die Menschenrechte angelastet werden. Zudem steht auf der Verbotsliste die Ausfuhr von Equipment, welches zur internen Repression, einschließlich der Telefonüberwachung, Verwendung finden kann.

So vermittelt ebenfalls die Rede von Außenminister Maas am 15. Mai 2019 im Bundestag diese Ambivalenz. Zwar plädiert er für ein Festhalten an JCPOA im Interesse der europäischen Sicherheit. Nichtsdestoweniger aber folgt er den ansonsten gängigen einseitigen westlichen Erklärungsmustern zur Rolle des Irans in der Region. Weder dürfe Iran auf „Rabatte seitens der EU hoffen“, noch unterschieden sich die grundsätzlichen Ziele von EU und USA gegenüber Iran. Diese formuliert Heiko Maas wie folgt: „Wir wollen einen Iran ohne Atomwaffen. Wir wollen, dass der Iran seine destruktive Rolle in der Region, in Syrien, im Jemen oder im Libanon, aufgibt. Und wir wollen, dass der Iran sein ballistisches Raketenprogramm und seine Drohgebärden gegen Israel stoppt.“. Ergo: die Bringschuld für das JCPOA-Fortbestehen liegt ausschließlich bei Iran; während die zutiefst destruktive Politik anderer Beteiligten in der Nah- und Mittelostregion sowie deren Hochrüstung oder die sich zwischen den USA, Israel und Saudi-Arabien formierende anti-iranische Achse für Maas von keinerlei Relevanz sind.

Inwieweit das beabsichtigte Zahlungsinstrument Instex, mit dem die drei EU-Mitunterzeichner die US-Wirtschaftssanktionen zumindest partiell abzufedern suchen, tatsächlich zu funktionieren vermag, bleibt abzuwarten. Eben, weil es ein Kardinalproblem ist, dass die Wirkung der US-Sanktionen im Wesentlichen in der Stellung des Dollars als Leitwährung im internationalen Finanz- und Handelsgeschäft begründet liegen. Angesichts dessen hatten Ökonomen deshalb schon dem im November 2018 von der EU-Kommission avisierten Special Purpose Vehicle (SPV) zur Abwicklung der iranischen Import- und Exportzahlungen kaum wirkliche Erfolgsaussicht prophezeit. Eben, weil keine EU-Regierung die USA mit SPV verärgern wolle; und, weil europäische Unternehmen ihr ungleich größeres Amerika-Geschäft nicht wirklich zu gefährden bereit seien. Zwar hatten europäische und deutsche Unternehmen nach Aufhebung der Atom-Abkommen bezogenen Sanktionen in Iran einen Zukunftsmarkt gesehen – der deutsche Industrie- und Handelskammertag erwartete bis 2021 sogar einen Anstieg des Handelsvolumens auf 10 Mrd. Euro. Tatsächlich aber haben sich seit Wiedereinführung der Sanktionen durch Trump die Ex- und Importe bereits auf etwa die Hälfte reduziert und hat sich die Zahl der im Iran-Geschäft aktiven Unternehmen gleichfalls schon halbiert. Zu den Rückziehern zählen solche Großunternehmen, wie Deutsche Telekom, Daimler, Siemens, Airbus, Total oder Peugeot.

Umso mehr wäre deshalb entschlossenes politisches Handeln angesagt. Mit alleinigen Treuebekundungen, und seien diese auch noch so oft wiederholt, ist es nachweislich nicht getan.

Es drängt sich die Frage auf, warum sich die übrigen Mitunterzeichner des Atom-Abkommens nicht entschlossen zeigen, gemeinsam einen spürbaren Widerstand gegen die konfrontative und auch ihre Interessen unmittelbar tangierende Trumpsche Iran-Politik zu entfalten. Zumal sie alle zurzeit im UN-Sicherheitsrat präsent sind – Großbritannien, Frankreich, Russland und China ohnehin sowie Deutschland ab Anfang diesen Jahres als nichtständiges Mitglied. Immerhin hatte die Bundesregierung bei ihrer Bewerbung dafür so hehre Ansprüche formuliert, wie „Verantwortung zu übernehmen“ und einen Beitrag zu leisten, „um in Krisenländern und unsicheren Regionen Frieden zu schaffen und zu erhalten“.

Angesichts der gefährlichen Zuspitzung der Lage in der Golf-Region sollte der vom iranischen Außenminister auch auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2018 unterbreitete und vom UN-Generalsekretär ausdrücklich goutierte Vorschlag endlich aufgegriffen werden. Dieser zielt darauf ab, eine auf der friedlichen Koexistenz basierende und auf Hegemoniebestrebungen verzichtende Sicherheitsstruktur in der Golfregion zu implementieren. Dies als Alternative zu dem von der Trump-Administration im Konzert mit seinen regionalen scharfmacherischen Verbündeten verfolgten Konfrontationskurs.

Ansonsten darf sich niemand wundern, wenn die Hardliner in Iran, die dem Atom-Abkommen stets kritisch gegenübergestanden haben, die Oberhand gewinnen zu Lasten der moderaten, kompromissbereiten Kräfte. Deren Zustimmung zum Atom-Abkommen war an die Bedingung geknüpft, dass die Sanktionen aufgehoben werden. So gesehen, kann man die Ankündigung des iranischen Präsidenten Rohani, teilweise aus dem Abkommen aussteigen zu wollen, indem künftig überschüssiges angereichertes Uran nicht mehr, wie vereinbart, ins Ausland verkauft und überdies Uran auch wieder höherstufig angereichert würde, nicht – wie vielfach bereits geschehen – als Erpressungsversuch abtun. Vielmehr kann es als eine Mahnung an das friedliche Gewissen vor allem auch in der westlichen Welt angesehen werden.


[1] So die UN-SR-Resolutionen 1696 (2006), 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) und 1929 (2010), die alle auf die Nichtweiterverbreitung der Atomwaffen im Besitz Irans ausgerichtet waren und zumeist den Vorwurf an Teheran enthielten, sich nicht an die IAEA-Auflagen zu halten.
[2] Gemäß dem von der neokonservativen Denkfabrik Project For The New American Century 1997 veröffentlichten Prinzipienerklärung, die durchaus als Blaupause des Vorgehens von Sicherheitsberater John Bolton angesehen werden kann, wurden als die vier unabdingbaren Erfordernisse US-amerikanischer Außen- und mithin Nah- und Mittelostpolitik im 21. Jahrhundert definiert: Erstens eine wesentliche Erhöhung der Militärausgaben; zweitens die Stärkung der Bande zu Verbündeten und Brüskierung jener Regimes, die den US-Interessen und –Werten als zuwiderlaufend eingestuft werden; drittens Beförderung der (im US-amerikanischen Sinne verstandenen) politischen und ökonomischen Freiheit überall in der Welt sowie viertens die Akzeptanz der unikalen Rolle Amerikas bei der Gewährleistung einer internationalen Ordnung, die der eigenen Sicherheit und Prosperität sowie den eigenen Prinzipien entspricht.
[3] Darin impliziert waren das Einfrieren des Vermögens von Banken und Privatpersonen sowie das Exportverbot von Atom-, Raketen- und „Dual-Use“-Technologien.